Beratung & Förderung

Zuschüsse

Regionales Landesförderprogramm

Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung der Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur, die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft, sowie die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen voraus. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen. Der Förderbetrag wird differenziert nach Vorhaben und Unternehmensgröße, wobei der Förderbetrag mindestens 20.000 EUR betragen muss. Der Förderanteil beträgt bei mittleren Unternehmen grundsätzlich bis zu 10 % und bei kleinen Unternehmen grundsätzlich bis zu 20 %.

 

Förderung der Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt im Wege der Projektförderung Zuwendungen für die Teilnahme von mittelständischen Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben des Landes an Messen und Produktpräsentationen im Ausland. Innerhalb eines Kalenderjahres können insgesamt höchstens drei Teilnahmen an Messen je Unternehmen bezuschusst werden. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Teilnahme an Messen innerhalb Europas 3.000 EUR und außerhalb Europas 5.000 EUR.

 

Agentur für Arbeit - Eingliederungszuschüsse

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Der Finanzierungsanteil beträgt 50 %, für schwer- oder sonstige behinderte Menschen bis zu 70 %.

 

Agentur für Arbeit - Einstellungszuschuss bei Neugründung

Ziel des Programms ist die Unterstützung bei der Arbeitsplatzbeschaffung. Die Fördermöglichkeit richtet sich an Firmenneugründer, die einen arbeitslosen Arbeitnehmer einstellen. Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, können für die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen förderungsbedürftigen Arbeitnehmers einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Der Finanzierungsanteil beträgt 50 %, wobei die Lohnkosten die Bemessungsgrundlage bilden.

 

Barrierefreiheit im Tourismus - Investitionszuschuss

Gegenstand dieses Förderprogrammes sind gezielte Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit bei gewerblichen und touristischen Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben sowie Campingplätzen, die eine Zertifizierung „Reisen für alle“ haben oder anstreben. Neben einem Mindestkontingent an barrierefreien Zimmern, Tischen oder Stellplätzen müssen die jeweiligen Betriebe die für den Beherbergungs- bzw. Gastronomiebereich wesentlichen Bereiche barrierefrei zugänglich und nutzbar machen. Die Förderung erfolgt seitens der ISB in Form eines Investitionszuschusses und betrifft die Errichtung, die Erweiterung und den Umbau von Gebäuden sowie die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, die der Barrierefreiheit dienlich sind.