Beratung & Förderung

Beratungsförderung

Förderung von Unternehmensberatungen - Bundesprogramm

Gegenstand dieses Förderprogramms sind allgemeine und spezielle Beratungen zu Technologie und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation und Mitarbeiterbeteiligung.
Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert. Antragsberechtigte sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und u. a. weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Mio. EUR nicht überschreiten. Die Förderung besteht aus Zuschüssen zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten.

 

Beratungsprogramm für Existenzgründer - Landesprogramm

Gefördert wird die Durchführung von Betriebsberatungen von Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie bestimmten Betriebsübergeberinnen und Betriebsübergebern durch anerkannte Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater. Durch die Zuwendung sollen Existenzgründerinnen und Existenzgründer bei der Vorbereitung ihrer Selbstständigkeit unterstützt und es soll das Scheitern von Existenzgründungen vermieden werden. Entsprechendes gilt für Betriebsübergaben. Zuwendungsempfänger für Existenzgründungsberatungen (einschließlich Betriebsübernahmen) sind natürliche Personen, die sich selbstständig machen wollen. Gefördert werden Beratungen von Existenzgründungen sowie Betriebsübergaben aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe. Gefördert werden Beratungen von natürlichen Personen vor Gründung einer selbstständigen Vollexistenz auch durch Übernahme eines bestehenden Betriebes oder einer tätigen Beteiligung (Existenzgründung), von natürlichen Personen zur schrittweisen Entwicklung der Selbstständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) sowie von Betriebsinhaberinnen und -inhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen (Betriebsübergabeberatung). Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines anteiligen Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten.

 

Förderung von Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)

Gefördert wird die Durchführung von Betriebsberatungen von kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz zu Fragen der Unternehmensführung sowie zum Produkt- und Kommunikationsdesign. Durch die Zuwendung soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz durch die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen gestärkt werden. Zuwendungsempfänger sind KMU gemäß der KMU-Definition im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Förderfähig sind Beratungsmaßnahmen, die in der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder Niederlassung zur Durchführung kommen und deren Ergebnisse dort zum Einsatz kommen sollen. Förderfähige Beratungsgebiete sind alle Beratungen über strategische, wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen der Unternehmensführung sowie Beratungen zum Produkt- und Kommunikationsdesign. Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines anteiligen Zuschusses zu den förderfähigen Kosten. Förderfähig sind die Kosten für Beratungsleistungen externer Berater.

 

Förderung von Beratungen zu Innovation und TechnologieTransfer Rheinland-Pfalz (BITT)

Gefördert wird die Durchführung von technologie-orientierten Beratungen, Begutachtungen und Datenbankrecherchen für kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Durch die Zuwendung soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz über technologieorientierte Beratungen, Begutachtungen und Datenbankrecherchen Zugang zu neuesten wissenschaftlichen, technologischen und organisatorischen Erkenntnissen vermittelt werden. Zuwendungsempfänger sind KMU mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Förderfähig sind Beratungsmaßnahmen, die in der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder Niederlassung zur Durchführung kommen und deren Ergebnisse dort zum Einsatz kommen sollen. Im Einzelnen sind folgende Arten von Beratungen förderfähig: Technologieorientierte Beratungen, Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems (QMS), Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems (IMS), Begutachtungen von technologieorientierten Fördervorhaben, insbesondere bei Zuschuss-, Darlehens- und Beteiligungsprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Inanspruchnahmen von Informationsvermittlungsstellen, Inanspruchnahme von Datenbankrecherchen sowie Beratung bei der Einführung spezieller EDV/Informationstechnik mit einem Investitionsvolumen von mindestens 10 000 EUR. Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines anteiligen Zuschusses zu den förderfähigen Kosten. Förderfähig sind die Kosten für Beratungsleistungen externer Berater.

 

Kfw-Gründercoaching

Um Existenzgründern die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu ermöglichen und den Erfolg von Existenzgründungen zu erhöhen, können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden.
Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.

 

Kfw-Runder Tisch

Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben bzw. bei denen aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht.

 

Kfw-Sonderfonds Energieeffizienz (Energieberatung)

Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden. Der Förderbetrag liegt für ein- bis zweitägige Initialberatungen bei max. 640 EUR pro Tag, bei Detailberatung bei max. 480 EUR pro Tag. Der Höchstzuschuss beträgt 4.800 EUR (10 Tage).

 

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm: BeratungRLPplus

Gefördert werden Beratungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungen stehen. Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Es werden nur Beratungen gefördert, die von selbstständigen Steuerberaterinnen und Steuerberatern/Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberatern/Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem Beraterinnen oder Beratern in Rechnung gestellten Beratungskosten.

 

Technologie-Beratungsprogramm BITT

Im Rahmen des BITT-Programmes (Beratungsstellen für Innovation und Technologie-Transfer) soll kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz über technologieorientierte Beratungen, Begutachtungen und Datenbankrecherchen Zugang zu den neuesten wissenschaftlichen, technologischen und organisatorischen Erkenntnissen vermittelt werden. Die Unternehmen müssen ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz haben.
Es handelt sich um einen Zuschuss. Der Finanzierungsanteil bei Beratungen und Begutachtungen beträgt  50 %, jedoch maximal 400 EUR pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst 8 Beratungsstunden. Werden dieLeistungen von Hochschullehrern oder Forschungs- und Beratungseinrichtungen mit Beteiligung der öffentlichen Hand durchgeführt, beträgt der Zuschuss maximal 250 EUR pro Tagwerk.
Bei der Inanspruchnahme von Informationsstellen und Datenbankrecherchen werden Kosten in Höhe von bis zu 500 EUR anerkannt.

 

Beratungsprogramm-Mittelstand Rheinland-Pfalz

In Ergänzung zu den technologieorientierten Beratungen im BITT-Programm setzt das Land mit dem Mittelstands-Beratungsprogramm Schwerpunkte bei Förderungen im Bereich wirtschaftlicher und organisatorischer Fragen der Unternehmensführung einschließlich Fragen des Produkt- und Kommunikationsdesigns für Unternehmen. Ziel des Mittelstandsberatungsprogramms ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz. Für die im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen verbundenen Kosten kann im Einzelfall im Wege der Anteilsfinanzierung ein Zuschuss von bis zu 5.250,- € bewilligt werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat hierfür entsprechende Fördermittel bereitgestellt.