Beratung & Förderung

Beteiligungen

 

KfW - ERP-Beteiligungsprogramm

Mit dem ERP-Beteiligungsprogramm unterstützt die KfW die Stärkung der Eigenkapitalbasis von mittelständischen Unternehmen. Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die kleineren und mittleren Unternehmen Haftkapital zur Verfügung stellen, erhalten aus dem Programm Refinanzierungskredite. Gefördert werden daher kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

 

MBG - Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland Pfalz mbH

Die MBG stellt Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen für Unternehmen der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung. Zielsetzung ist dabei die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes sowie die Schaffung und Sicherung selbstständiger Existenzen.
Die Beteiligung kann bei bestehenden Unternehmen bis zu 1 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) betragen, bei Existenzgründungen bis zu 250.000 EUR und bei Innovationsvorhaben bis zu 100.000 EUR.

 

FIB - Fonds für Innovation u. Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH

Die FIB stellt mittelständischen rheinland-pfälzischen Unternehmen Wagniskapital zur Verfügung. Das Wagniskapital wird dabei in typisch stiller Form oder als Kombination offene/stille Beteiligung eingebracht und kann dort zur Finanzierung von Innovationsprojekten und beschäftigungsintensiven Vorhaben eingesetzt werden. Die FIB-Beteiligung beträgt in der Regel mindestens 100.000 EUR und max. 500.000 EUR. Eine Beteiligung setzt voraus, dass im Unternehmen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel in Höhe der beantragten Beteiligung zur Verfügung stehen.

 

WFT - Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mbH

Ziel dieses Förderprogramms ist die Verbreiterung der Haftungskapitalbasis für technologieorientierte Unternehmen, um die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Produktionsverfahren zu ermöglichen.
Die Unternehmen sollen nicht älter als 5 Jahre sein. Voraussetzung für eine WFT-Beteiligung ist neben einem tragfähigen Konzept ein angemessener Eigenmittelansatz des Unternehmens. Die Beteiligung beträgt max. 500.000 EUR und mind. 25.000 EUR. Der Finanzierungsanteil liegt bei max. 75 %.

 

VRT Venture - Capital Region Trier Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH

Die VRT Venture-Capital Region Trier Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH unterstützt Unternehmen aus der Region Trier bei technologieorientierten Projekten und beschäftigungsintensiven Vorhaben mit Eigenkapital. Ziel der VRT ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern, sowie neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern. Der Förderbetrag liegt mind. bei 50.000 EUR und max. bei 250.000 EUR (in Ausnahmen bei beschäftigungsintensiven Projekten bis zu 500.000 EUR).
Eine Beteiligung setzt voraus, dass im Unternehmen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel in Höhe der beantragten Beteiligung vohanden sind.


Innovationsfonds Rheinland-Pfalz

Der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz stellt jungen technologieorientierten Unternehmen Wagniskapital zur Verfügung, wobei dieses für die Entwicklung und Markteinführung von innovativen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen eingesetzt werden kann. Damit wird die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen verbessert und die finanzielle Voraussetzung für einen erfolgreichen Start von Technologieunternehmen geschaffen. Die Beteiligung an einem Zielunternehmen hat eine Höchstgrenze von 1 Mio. EUR, die ggfs. auch in mehreren Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für eine Beteiligung ist, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.

 

FondsRLPplus - Mitarbeiterbeteiligungen in mittelständischen Unternehmen

Kern des Programms für mehr Mitarbeiterbeteiligung ist ein Fonds, der bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) aufgelegt wird. Dieser wird aus Beiträgen des Landes gespeist und durch einen Arbeitnehmeranteil ergänzt. Letzterer wird in den ersten beiden Jahren zu 100 %, danach zu 90 % garantiert. Das Gesamtbeteiligungskapital wird den Unternehmen - ähnlich wie ein Darlehen - für eine 10-jährige Regellaufzeit zur Verfügung gestellt. Im Unterschied zum Darlehen führt das Modell aber zu einer Aufstockung des betrieblichen Eigenkapitals. Als Förderungsarten gibt es Nachrangdarlehen (stille Beteiligungen), Zuschüsse (Beratungen) und Garantien. Pro Arbeitnehmer (Beteiligungsgeber) beträgt das Darlehensvolumen mind. 3.000 EUR (Mindestbeteiligung 5.000 EUR) und höchstens 6.000 EUR (Höchstbeteiligung 10.000 EUR).