Beratung & Förderung

Darlehen

KfW-Gründerkredit - StartGeld

Mit dem KfW-Gründerkredit - StartGeld bietet die KfW für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % betragen bei einem Finanzierungsbetrag von max. 100.000 EUR. Der Investitionsbetrag kann über 100.000 EUR liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird. Der KfW-Gründerkredit - StartGeld darf zweimal je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 100.000 EUR nicht übersteigt. Bereits gewährte Darlehen aus dem Programm StartGeld werden auf den Betrag von max. 100.000 EUR angerechnet.
Dem durchleitenden Kreditinstitut wird eine 80-prozentige Haftungsfreistellung gewährt.

 

KfW-Gründerkredit - Universell

Die KfW Mittelstandsbank bietet mit dem KfW-Gründerkredit - Universell Förderkredite für Existenzgründer, Freiberufler und junge Unternehmen, innerhalb der ersten drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit an.
Ziel ist es, Gründern und jungen Unternehmen ein attraktives und zinsgünstiges, breit verfügbares und einfaches Angebot zur Verfügung zu stellen.
Der KfW-Gründerkredit - Universell wird ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Abgrenzung vergeben.
Der Kreditbetrag beträgt max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben bei einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel.

 

KfW-Unternehmerkredit

Der KfW-Unternehmerkredit gliedert sich in einen Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierung und einen Programmteil B für Nachrangkapital.
Er dient kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie auch größeren Mittelständlern zur Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland zu einem günstigen Zinssatz.
Im Programmteil A bietet die KfW mittel- und langfristige Kredite an. Für KMU im Sinne der EU-Definition gibt es ein KMU-Fenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.
Im Programmteil B werden Nachrangdarlehen für kleine und mittlere Unternehmen angeboten.
Der KfW-Unternehmerkredit kann Unternehmen gewährt werden, die mindestens drei Jahre am Markt tätig sind. Der Förderbetrag liegt bei max. 10 Mio. EUR bei einer Kreditlaufzeit von 5, 10 oder 20 Jahren.

 

KfW-Unternehmerkapital (ERP-Kapital für Gründung)

Die KfW Mittelstandsbank bietet mit dem "Unternehmerkapital" langfristige Nachrangdarlehen an. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt und die Darlehen somit eine eigenkapitalnahe Funktion haben.
ERP-Kapital für Gründung richtet sich an Personen, die eine selbstständige, gewerbliche oder freiberufliche und nachhaltig tragfähige Existenz als Haupterwerb aufnehmen oder dies in den letzten 3 Jahren getan haben. Gründer erhalten verbilligte Zinssätze aus dem ERP-Sondervermögen. In den ersten 10 Jahren der Laufzeit wird der Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt. Der Förderbetrag liegt bei max. 500.000 EUR je Antragsteller. Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist der Einsatz eigener Mittel. Die eigenen Mittel können mit dem Nachrangdarlehen auf bis zu 45% der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.

 

KfW-Unternehmerkapital (ERP-Kapital für Arbeit und Investition)

Das KfW-Kapital für Arbeit und Investition richtet sich an etablierte Unternehmen, die mit ihren Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern und seit mehr als 3 Jahren am Markt aktiv sind (seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit). Es verbessert die Kapitalstruktur des Unternehmens, indem das Unternehmen ein Finanzierungspaket, bestehend aus einem klassischen Kredit (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) erhält. Der maximale Förderbetrag liegt bei 4 Mio. EUR pro Vorhaben, der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 %. Die Vorteile dieses Programms liegen in einer Laufzeit von 10 Jahren, sowie in einer siebenjährigen Tilgungsfreiheit in der Nachrangtranche und zweijährigen Tilgungsfreiheit in der Fremdkapitaltranche. Dadurch soll die Liquidität geschont und die Eigenkapitaldecke gestärkt werden.

 

ISB- Mittelstandsförderungsprogramm Gründerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)

Der Mittelstandsförderungsprogramm Gründerkredit RLP bietet ein Darlehen für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit an. Mit dem Darlehen nach dem Mittelstandsförderungsprogramm Gründerkredit RLP können Investitionen in Rheinland-Pfalz, die eine mittel- bzw. langfristige Mittelbereitstellung erfordern und einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Rheinland- Pfalz leisten, gefördert werden. Darüber hinaus können auch Betriebsmittel finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 2 Mio. € für Investitionskredite und 500.000 € für die Betriebsmittelfinanzierung bei einer Kreditlaufzeit von 5, 10 oder 20 Jahren und einer Auszahlung von 100 % der förderfähigen Kosten. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Ausgeschlossen ist eine Kombination von Finanzierungen aus dem Mittelstandsförderungsprogramm Gründerkredit RLP mit dem KfW-Gründerkredit-StartGeld.

 

Mittelstandsförderungsprogramm Unternehmerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)

Das Mittelstandsförderungsprogramm Unternehmerkredit RLP bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie freiberuflich Tätigen und natürlichen Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, die Möglichkeit zur Finanzierung von Vorhaben zu einem günstigen Zinssatz. Gefördert werden können Unternehmen, die einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Rheinland- Pfalz leisten. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 2 Mio. € für Investitionskredite und 500.000 € für Betriebsmittelfinanzierung bei einer Kreditlaufzeit von 5, 10 oder 20 Jahren. Bei der Betriebsmittelfinanzierung ist ein endfälliges Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren möglich. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.

 

Betriebsmittelkredit RLP

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergibt Kredite an Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen sowie MidCap-Unternehmen zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Förderfähig sind mittelfristiger und langfristiger Betriebsmittelbedarf im Rahmen von Vorhaben in einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, zum Beispiel: Finanzierung des laufenden Betriebes, Finanzierung von Warenlager, Kosten für Personal, Marketing, Miete, etc., Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen sowie Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Industrie 4.0, Handwerk 4.0 oder Wirtschaft 4.0.