Beratung & Förderung

Bürgschaften

Soforthilfeprogramm des Landes Rheinland-Pfalz

Ergänzend zum bestehenden Mittelstandsförderungsprogramm hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz ein Sofortprogramm, zunächst für ein Jahr befristet, beschlossen. Dieses soll kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Folge der Finanzmarktkrise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind, zugute kommen. Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet im Auftrag des Landes Sonderbürgschaften und Darlehen für Betriebsmittel an. Voraussetzung ist, dass keine Überschuldung vorliegt.
Die Ausfallbürgschaften umfassen i. d. R. 60% bis maximal 2 Mio. EUR. In Ausnahmefällen und bei größeren Unternehmen ist eine bis zu 80%ige Bürgschaftsquote möglich. Der Bürgschaftsrahmen wurde von der Landesregierung um 400 auf 800 Mio. EUR aufgestockt. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbanken.
Betriebsmitteldarlehen können in der Regel von Unternehmen, deren Auftrags- oder Umsatzrückgang seit dem 1. Juli 2008 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens 25 Prozent beträgt, in Anspruch genommen werden. Die maximale Höhe beträgt 1 Mio. EUR mit einer 60%igen Haftungsfreistellung zu marktüblichen Zinsen.

 

Bürgschaft Direkt

Die ISB und die KGG (Bürgschaftsbanken) helfen Existenzgründern mit der Bürgschaft Direkt einen Kredit bei der Bank zu erhalten. Mit dem Programm soll Existenzgründern die Möglichkeit eröffnet werden, eine Bürgschaftszusage zu erhalten, ohne dass sich vorher eine Hausbank bereit erklärt hat, einen Kredit zu gewähren. Damit soll eine nachhaltige Hilfestellung gewährt werden, mit der Bürgschaftszusage den Kredit bei einer Bank zu erhalten. Die Bürgschaft hat den Zweck, fehlende oder unzureichend bankmäßige Sicherheiten abzudecken. Der Umfang der Förderung beträgt bis zu 80 % des Kreditbetrages, das Bürgschaftsobligo beträgt max. 150.000 EUR.

 

Bürgschaft Express

Das Programm wendet sich an Kreditnehmer guter Bonität. Für diese Zielgruppe wird eine schnelle Bürgschaftsentscheidung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen möglich. Die Kosten für den Kreditnehmer sind im Vergleich zu den üblichen Bürgschaftskosten um die Hälfte reduziert, womit der geringen Ausfallwahrscheinlichkeit Rechnung getragen wird. Die Bürgschaftshöhe der ISB beträgt max. 1 Mio. EUR, die KGG bürgt bis zu einer max. Höhe von 500.000 EUR. Der Finanzierungsanteil beträgt max. 50 % bei Investitionen und Betriebsmitteln.

 

ISB-Bürgschaften

Die ISB übernimmt gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite, sofern von Unternehmerseite her für den Kreditgeber keine bzw. keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Die Bürgschaftshaftung liegt bei max. 1 Mio. EUR. In Ausnahmefällen können ISB-Bürgschaften bis max. 1,5 Mio. EUR übernommen werden. Die Bürgschaft der ISB beträgt bei Investitionskrediten max. 80 %, bei Betriebsmittelkrediten max. 60 % und bei Avalkrediten max. 70 %. Der Differenzbetrag bis jeweils 100 % des Kreditbetrages ist von den Kreditgebern darzustellen.

 

Landesbürgschaften

Bei diesem Förderprogramm übernimmt das Land gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite, falls die Unternehmen dem Kreditgeber keine bzw. keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen können. Der Förderungsumfang liegt bei einer max. 80 %igen Ausfallbürgschaft für Investitionskredite. Für Betriebsmittelkredit gilt in der Regel eine 60 %ige Ausfallbürgschaft. Hinsichtlich des zu verbürgenden Kredits gibt es keine betragsmäßige Obergrenze.